Allgemeine Behandlungsbedingungen
Gegenstand
Diese Allgemeinen Behandlungsbedingungen („ABB“) gelten für die gesamte Dauer einer ambulanten Therapie/ Beratung („Behandlung“) zwischen Systemica & Kolleg:innen, einem Angebot der Systemica Institut GmbH („Systemica & Kolleg:innen“, „Systemica“, „wir“, „uns“) und unseren Patient:innen/Klient:innen („Sie“, „Ihnen“). Sie gelten für bestehende wie auch für künftige Behandlungen gleichermaßen, stets vorrangig vor abweichenden Bestimmungen.
Soweit möglich verwenden wir eine geschlechterneutrale Sprache. Falls dies nicht möglich ist oder sinnvoll erscheint, verwenden wir die weibliche und männliche Form. Es ist unser Anliegen, dass alle Texte verständlich und flüssig lesbar sind, daher bleibt eine geschlechterneutrale Sprache ein wachsender Prozess.
Zustandekommen eines Behandlungsvertrags
Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt konkludent, z. B. durch eine Terminvereinbarung, zustande – spätestens jedoch mit Ihrer Unterzeichnung des Behandlungsvertrags.
Behandlungskosten
Die Kosten einer Behandlung werden wie folgt abgerechnet:
(1)
(2)
(3)
Kündigung des Behandlungsvertrags
Laufende Behandlungsverträge können jederzeit beendet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung ausstehender Gebühren entfällt hierdurch nicht (z. B. für den Anamnesefragebogen über Psyscreen®, offene Behandlungskosten und das Ausfallhonorar).
Ausfallhonorar
Für Terminversäumnisse und kurzfristige Absagen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin stellen wir ein Ausfallhonorar in Höhe von mindestens 120,00 € für Behandlungssitzungen, ggf. zzgl. MwSt. (maximal jedoch 80 % des entgangenen Honorars zzgl. MwSt.) in Rechnung. Das Ausfallhonorar wird nicht von Ihrer Versicherung oder einem anderen Kostenträger erstattet und muss von Ihnen getragen werden. Ihnen steht das Recht zu, nachzuweisen, dass uns kein Schaden entstanden ist.
Schweigepflicht der Behandler:in / Verschwiegenheit von Patient:in/Klient:in und Angehörigen
(1)
(2)
Datenschutz und elektronische Datenverarbeitung
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Alle Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzinformation in Verbindung mit unseren Datenschutzerklärungen, z. B. unter https://systemica-kollegen.de/datenschutz.
Zur effizienten Prozessgestaltung verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten entsprechend unserer Datenschutzinformation und Datenschutzbestimmungen, beispielsweise
(1)
(2)
(3)
(4)
Ihre Einwilligungen zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit (elektronisch) widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Ihre Einwilligungen – insbesondere zur Fragebogentestung/Psyscreen® und zu diagnostischen Daten sowie zum Ausfallhonorar – sind Voraussetzung für Ihre Behandlung. Alle Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzinformation.
Die Datenschutzinformation sowie Ihre jeweiligen Einwilligungen zur Datenverarbeitung werden wesentlicher Bestandteil des Behandlungsvertrags.
Forschungsklausel
Systemica unterstützt die wissenschaftliche Psychotherapieforschung. Dies kann sowohl eigene Forschungsprojekte als auch Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen umfassen. Hierbei werden die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere Artikel 89 Absatz 1 DSGVO, berücksichtigt.
Weitergegebene Daten enthalten keine personenidentifizierenden Angaben, sondern anonymisierte numerische Werte (z. B. Alter = 33, Geschlecht = männlich, DRAS1 = 3, DRAS2 = 4, …) und zugehörige Diagnosen (z. B. F33.1), die im Rahmen der Behandlung durch die Therapeut:in festgelegt wurden. Ziel ist u. a. die wissenschaftliche Weiterentwicklung der von uns genutzten Fragebögen.
Sonderregelungen bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Bei Minderjährigen muss in der Regel das Einverständnis beider Elternteile vorliegen. Mit Ihrem Einverständnis zum Beginn der Behandlung als Sorgeberechtigte akzeptieren Sie diese Allgemeinen Behandlungsbedingungen. Grundsätzlich obliegt es den Sorgeberechtigten, die Pflichten der Patient:in/Klient:in aus dem Behandlungsvertrag zu erfüllen und deren Rechte, insbesondere nach dem Patientenrechtegesetz (§ 630a bis § 630h BGB), wahrzunehmen.
Vertragsbestandteile und Schriftformerfordernis
Die Anlagen „Allgemeine Informationen zur Behandlung“ und die „Vergütungsvereinbarung“ sind fester Vertragsbestandteil dieser Allgemeinen Behandlungsbedingungen. Nebenabreden und Änderungen eines Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 BGB. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Behandlungsbedingungen unwirksam sein oder in Zukunft unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Beide Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen oder Regelungslücken durch zulässige Regelungen zu ersetzen, welche Sinn und Zweck sowie dem wirtschaftlichen Interesse beider Vertragsteile möglichst nahekommen.
Geltung dieser Allgemeinen Behandlungsbedingungen
Die Parteien sind sich darüber einig, dass für alle Behandlungen jeweils die Regelungen in den vorstehenden Allgemeinen Behandlungsbedingungen gelten.
Systemica Institut GmbH
Stand Februar 2026
Gegenstand
Diese Allgemeinen Behandlungsbedingungen („ABB“) gelten für die gesamte Dauer einer ambulanten Therapie/ Beratung („Behandlung“) zwischen Systemica & Kolleg:innen, einem Angebot der Systemica Institut GmbH („Systemica & Kolleg:innen“, „Systemica“, „wir“, „uns“) und unseren Patient:innen/Klient:innen („Sie“, „Ihnen“). Sie gelten für bestehende wie auch für künftige Behandlungen gleichermaßen, stets vorrangig vor abweichenden Bestimmungen.
Soweit möglich verwenden wir eine geschlechterneutrale Sprache. Falls dies nicht möglich ist oder sinnvoll erscheint, verwenden wir die weibliche und männliche Form. Es ist unser Anliegen, dass alle Texte verständlich und flüssig lesbar sind, daher bleibt eine geschlechterneutrale Sprache ein wachsender Prozess.
Zustandekommen eines Behandlungsvertrags
Ein Vertrag zwischen Ihnen und uns kommt konkludent, z. B. durch eine Terminvereinbarung, zustande – spätestens jedoch mit Ihrer Unterzeichnung des Behandlungsvertrags.
Behandlungskosten
Die Kosten einer Behandlung werden wie folgt abgerechnet:
(1)
(2)
(3)
Kündigung des Behandlungsvertrags
Laufende Behandlungsverträge können jederzeit beendet werden. Die Verpflichtung zur Zahlung ausstehender Gebühren entfällt hierdurch nicht (z. B. für den Anamnesefragebogen über Psyscreen®, offene Behandlungskosten und das Ausfallhonorar).
Ausfallhonorar
Für Terminversäumnisse und kurzfristige Absagen weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin stellen wir ein Ausfallhonorar in Höhe von mindestens 120,00 € für Behandlungssitzungen, ggf. zzgl. MwSt. (maximal jedoch 80 % des entgangenen Honorars zzgl. MwSt.) in Rechnung. Das Ausfallhonorar wird nicht von Ihrer Versicherung oder einem anderen Kostenträger erstattet und muss von Ihnen getragen werden. Ihnen steht das Recht zu, nachzuweisen, dass uns kein Schaden entstanden ist.
Schweigepflicht der Behandler:in / Verschwiegenheit von Patient:in/Klient:in und Angehörigen
(1)
(2)
Datenschutz und elektronische Datenverarbeitung
Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Alle Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzinformation in Verbindung mit unseren Datenschutzerklärungen, z. B. unter https://systemica-kollegen.de/datenschutz.
Zur effizienten Prozessgestaltung verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten entsprechend unserer Datenschutzinformation und Datenschutzbestimmungen, beispielsweise
(1)
(2)
(3)
(4)
Ihre Einwilligungen zur Datenverarbeitung können Sie jederzeit (elektronisch) widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Ihre Einwilligungen – insbesondere zur Fragebogentestung/Psyscreen® und zu diagnostischen Daten sowie zum Ausfallhonorar – sind Voraussetzung für Ihre Behandlung. Alle Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzinformation.
Die Datenschutzinformation sowie Ihre jeweiligen Einwilligungen zur Datenverarbeitung werden wesentlicher Bestandteil des Behandlungsvertrags.
Forschungsklausel
Systemica unterstützt die wissenschaftliche Psychotherapieforschung. Dies kann sowohl eigene Forschungsprojekte als auch Kooperationen mit anderen Forschungseinrichtungen umfassen. Hierbei werden die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, insbesondere Artikel 89 Absatz 1 DSGVO, berücksichtigt.
Weitergegebene Daten enthalten keine personenidentifizierenden Angaben, sondern anonymisierte numerische Werte (z. B. Alter = 33, Geschlecht = männlich, DRAS1 = 3, DRAS2 = 4, …) und zugehörige Diagnosen (z. B. F33.1), die im Rahmen der Behandlung durch die Therapeut:in festgelegt wurden. Ziel ist u. a. die wissenschaftliche Weiterentwicklung der von uns genutzten Fragebögen.
Sonderregelungen bei der Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Bei Minderjährigen muss in der Regel das Einverständnis beider Elternteile vorliegen. Mit Ihrem Einverständnis zum Beginn der Behandlung als Sorgeberechtigte akzeptieren Sie diese Allgemeinen Behandlungsbedingungen. Grundsätzlich obliegt es den Sorgeberechtigten, die Pflichten der Patient:in/Klient:in aus dem Behandlungsvertrag zu erfüllen und deren Rechte, insbesondere nach dem Patientenrechtegesetz (§ 630a bis § 630h BGB), wahrzunehmen.
Vertragsbestandteile und Schriftformerfordernis
Die Anlagen „Allgemeine Informationen zur Behandlung“ und die „Vergütungsvereinbarung“ sind fester Vertragsbestandteil dieser Allgemeinen Behandlungsbedingungen. Nebenabreden und Änderungen eines Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform nach § 126 BGB. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Behandlungsbedingungen unwirksam sein oder in Zukunft unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Beide Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen oder Regelungslücken durch zulässige Regelungen zu ersetzen, welche Sinn und Zweck sowie dem wirtschaftlichen Interesse beider Vertragsteile möglichst nahekommen.
Geltung dieser Allgemeinen Behandlungsbedingungen
Die Parteien sind sich darüber einig, dass für alle Behandlungen jeweils die Regelungen in den vorstehenden Allgemeinen Behandlungsbedingungen gelten.
Systemica Institut GmbH
Stand Februar 2026